Es wird und darf nur in der Öffentlichkeit die 3. Strophe gesungen
werden !!!
Einigkeit und Recht und Freiheit Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit Sind des Glückes Unterpfand
Blüh im Glanze dieses Glückes, Blühe, deutsches Vaterland!
lieber user drusus ..
zitat vom nachrichten sender welt .../geschichte/article162022962/
Unter dem Druck der Regierung Adenauer erklärte Bundespräsident Theodor Heuss das „Hoffmann-Haydn’sche Lied“ 1952 erneut zur deutschen Nationalhymne. Allerdings mit dem Zusatz, dass bei offiziellen Anlässen nunmehr nur noch die dritte Strophe gesungen werden soll..
Dabei blieb es auch bei der Wiedervereinigung 1990. Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker betonte 1991 in einem Brief an Bundeskanzler Helmut Kohl: „Die 3. Strophe des ‚Liedes der Deutschen‘ von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk.“..
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil im März 1990 entschieden, dass das ganze Lied – also auch Strophe eins und zwei – unter dem Schutz der Kunstfreiheit interpretiert werden darf. Strafrechtlich geschützt ist allerdings nur die dritte Strophe. Wird zu offiziellen Anlässen die erste oder zweite Strophe gesungen, ist das keineswegs verboten. Es ist nur schlichtweg falsch. Man singt dann nicht die Nationalhymne.
mfg
Danke Boomer für die Aufklärung ich war da anderer Meinung , gut das es User wie dich gibt die
da Bescheid wissen.
ja - dieses hobby-historiker meinen das wissen mit löffeln gegessen zu haben - grins
also diese möchtegern "bestimmende" art mit 3! ausrufezeichen (zitat ... Es wird und darf nur in der Öffentlichkeit die 3. Strophe gesungen
werden !!! ...)
google hilft da sicher weiter, einfach mal vorher schauen drusus
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